Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel, welche in den Knochen des Ober- oder Unterkiefers eingebracht wird. Auf oder an diesen kann herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz verankert werden.
Implantate sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Es handelt sich hierbei immer um andersartigen Zahnersatz (mit der Folge, dass die komplette Behandlung nach GOZ abgerechnet werden kann).
Die Kosten für ein Implantat setzen sich zusammen aus den Kosten für das Implantat und den Kosten für die Suprakonstruktion (= Krone). Die Kosten für das Implantat sind mit ca. 1800,-- € anzusetzen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch 50% der Regelleistung für eine Krone bzw. Suprakonstruktion. Bei gepflegtem Bonusheft steigert sich der Prozentsatz auf 60% (Bonus 20%: 5 Jahre) bzw. 65% (Bonus 30%: 10 Jahre lückenlose jährliche Zahnkontrolle).
| Kosten Implantat |
Kassenleistung | Leistung Concordia ZB ZT |
Verbleibende Kosten |
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| Bonus 0% | 2.850 Euro | 360 Euro | 1.920 Euro | 570 Euro |
| Bonus 20% | 2.850 Euro | 432 Euro | 2.133 Euro | 285 Euro |
| Bonus 30% | 2.850 Euro | 468 Euro | 2.097 Euro | 285 Euro |
Kronen sind notwendig, wenn
a) die Zahnkrone durch Karies so zerstört
wurde, dass eine Füllung oder ein Inlay aus statischen Gründen nicht
mehr sinnvoll erscheint,
b) wenn zwischen zwei Zähnen einer oder mehrere
Zähne fehlen,
c) wenn durch Unfall ein Zahn abgebrochen ist oder
d) im
Frontzahnbereich aus kosmetischen Gründen.
Es stehen eine Vielzahl von Kronenarten und Kronenmaterialien zur Verfügung um einen zerstörten Zahn wieder aufzubauen. Man kann Kronen nach Aussehen, verwendeten Materialien, der Präparation, der Größe und der Verankerung im Zahn unterscheiden. Die einzelnen Verfahren sind unterschiedlich aufwendig und dies schlägt sich letztendlich auch in den Kosten der Krone nieder.
Grundsätzlich variieren die Kosten für eine Krone zwischen ca. 420,- € und 1200,- €. Die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse richten sich seit 2005 nach einem Festzuschuss-System.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur noch 50% der Regelleistung für eine Krone (Krone ohne Edelmetallanteil). Bei gepflegtem Bonusheft steigert sich der Prozentsatz auf 60% (Bonus 20%: 5 Jahre) bzw. 65% (Bonus 30%: 10 Jahre lückenlose jährliche Zahnkontrolle).
| Kosten Verblendkrone |
Kassenleistung | Leistung Concordia ZB ZT |
Verbleibende Kosten |
|
| Bonus 0% | 680 Euro | 168 Euro | 376 Euro | 136 Euro |
| Bonus 20% | 680 Euro | 201 Euro | 411 Euro | 68 Euro |
| Bonus 30% | 680 Euro | 218 Euro | 394 Euro | 68 Euro |
| Versicherung | Tarif | Preis | zum Antrag |
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Concordia ZB ZT | € | |
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| Leistungsbeschreibung | Erstattungsbeispiele | Antrag | Tarifbedingungen | |||
Zur Zeit leisten die Kassen noch für Inlays, Kronen und Brücken, aber nur die Regelversorgung und auch davon nur 50%.
Die Leistung erhöht sich auf 60% bei Bonusheft 5 Jahre und auf 65% bei Bonusheft 10 Jahre.
Regelversorgung ist die minimalste medizinische Versorgung und bedeutet bei Kronen, eine Krone ohne Edelmetallzusatz, die nicht verblendet ist. Die Kosten dafür werden zu 50% übernommen, den Rest und die edlere Ausführung muss der Kassen-Patient selber bezahlen.
Bei Implantaten zahlt die Kasse nur den Anteil einer Krone nach der Regelversorgung.