Ja, bis zu 3 fehlende oder durch Prothesen ersetzte Zähne können mit einem Risikozuschlag von 2 Euro pro betroffenen Zahn mitversichert werden. Ab einem errechneten Zuschlag von 20,00 € wird die Aufnahme problematisch.
KIG ist das befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem mit Einstufung des Behandlungsbedarfs nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Es löste zum 1. Januar 2002 das therapieorientierte Indikationssystem ab. Anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen wird durch den Kieferorthopäden festgestellt, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Hierzu erfolgt die Einstufung des Befunds in fünf verschiedene Behandlungsbedarfsgrade.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Grade 3, 4 und 5. Die Kieferorthopädische Behandlung auch außerhalb GKV-Richtlinien (gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) wird von der Zahnversicherung Concordia ZB ZT wie folgt übernommen:
Bei KIG 3, 4 und 5 übernimmt die Concordia bus zu 80% des Eigenanteils, jedoch nicht mehr als 600 Euro pro Kiefer.
Leistet die Kasse nicht, so fällt eine medizinisch notwendige Kieferorthopädische Behandlung ebenfalls in den Versicherungsschutz. In diesem Fall werden bis zu 80% der Kosten übernommen, maximal 2.000 Euro pro Kiefer.
Sollte bei einem Patienten über 18 Jahren Kieferorthopädie angeraten sein, dann wird diese bei medizinischer Notwendigkeit mit 80% des Rechznungsbetrages bis zu 2.000 Euro mit übernommen.
Ja, die Kosten für professionelle Zahnreinigung fallen in den Versicherungsschutz des Zahntarifs Concordia ZB ZT. Es werden jedoch keine Pauschalbeträge akzeptiert. Die Abrechnung muss nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erfolgen.
Es werden maximal Kosten in Höhe von 150,- Euro innerhalb von 2 Jahren übernommen
Der Zahntarif wurde im aktuellen Test von Stiftung Warentest Mai Ausgabe 2012 von Finanztest mit GUT bewertet.
Siehe Stiftung Warentest.
| Versicherung | Tarif | Preis | zum Antrag |
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Concordia ZB ZT | € | |
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| Leistungsbeschreibung | Erstattungsbeispiele | Antrag | Tarifbedingungen | |||
Gesetzlich Kranken-versicherte haben in den letzten Jahren immer häufiger erfahren müssen, dass die Krankenkassen sich an hochwertigen Zahnersatzmaßnahmen kaum mehr finanziell beteiligen. Die Krankenkassen leisten seit dem 01.01.2005 nur noch nach dem so genannten Festzuschuss System.